Letzte Änderungen im Bereich Verfahrensbeschlüsse
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I der Geschäftsordnung zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz
Beschluss vom 16. Mai 2024. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Entscheidung über die Gewährung der sekundären Datennutzung – Universitätskinderklinik Heidelberg
Beschluss vom 8. Mai 2024.
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Verfahrensordnung: Verfahren zur Festlegung von Mindestmengen
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. Juli 2022 in Kraft.
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Entscheidung über die Gewährung der sekundären Datennutzung – Robert Koch-Institut
Beschluss vom 9. April 2024.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel (Modul 3)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels aufgrund aktualisierter gesetzlicher Vorgaben (GKV-FinStG; ALBVVG)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Verfahren zur Festlegung von Mindestmengen
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Entscheidung über die Gewährung der sekundären Datennutzung – Max Planck Institut für demografische Forschung
Beschluss vom 6. März 2024.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Beratungsanspruch für Hersteller sonstiger Produkte zur Wundbehandlung gemäß § 31 Absatz 1a Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Februar 2024 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte – KJ-KSVPsych-RL
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2. Februar 2024 in Kraft.